§ 37 NÖ GPVG (weggefallen)

NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.01.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft§ 37 NÖ GPVG seit 30.01.2024 weggefallen.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, sie dürfen aber frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 30.01.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.01.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft§ 37 NÖ GPVG seit 30.01.2024 weggefallen.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, sie dürfen aber frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden.

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