§ 1 NÖ BHG Bezirkshauptmannschaften

NÖ BHG - NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Das Land Niederösterreich gliedert sich außerhalb der Städte mit eigenem Statut in folgende Verwaltungsbezirke als Sprengel der Bezirkshauptmannschaften:

1.

Amstetten

2.

Baden

3.

Bruck an der Leitha

4.

Gänserndorf

5.

Gmünd

6.

Hollabrunn

7.

Horn

8.

Korneuburg

9.

Krems

10.

Lilienfeld

11.

Melk

12.

Mistelbach

13.

Mödling

14.

Neunkirchen

15.

St. Pölten

16.

Scheibbs

17.

Tulln

18.

Waidhofen an der Thaya

19.

Wiener Neustadt

20.

Zwettl

(2) Die Landesregierung hat den Sitz und den Sprengel der Verwaltungsbezirke unter Bedachtnahme auf die Dezentralisierung, Regionalität und Bürgernähe mit Verordnung festzulegen.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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