Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Bezug eines Mitgliedes des NÖ Landtages entspricht 70 v.H. des jeweiligen Gehaltes eines Landesbeamten der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, zuzüglich allfälliger Teuerungszulagen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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