§ 53 NÖ 1 GVV Musikschulverband Fischa-Leitharegion

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Hof am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hof am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
  4. (34)Absatz 34Der Beitritt der Gemeinde Hof am LeithabergePottendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1§§ 2, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20232024 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hof am LeithabergePottendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20232024 wirksam.
  5. (45)Absatz 45Der Beitritt der Gemeinde PottendorfAu am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 294. Februar 2024Juni 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 115 und 1511) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20242025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde PottendorfAu am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 294. Februar 2024Juni 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 115 und 1511) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20242025 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 29.08.2024 bis 22.12.2025
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Ebreichsdorf und Seibersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ebreichsdorf-Seibersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Hof am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hof am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
  4. (34)Absatz 34Der Beitritt der Gemeinde Hof am LeithabergePottendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1§§ 2, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20232024 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Hof am LeithabergePottendorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 29. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20232024 wirksam.
  5. (45)Absatz 45Der Beitritt der Gemeinde PottendorfAu am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 294. Februar 2024Juni 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 115 und 1511) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20242025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde PottendorfAu am Leithaberge sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 294. Februar 2024Juni 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 115 und 1511) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20242025 wirksam.

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