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(2) Die von der Verbandsversammlung am 16. März 2009 beschlossene Satzungsänderung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Enzersfeld im Weinviertel sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Jänner 2010 und von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 14 Abs. 4 und § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2011 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 3. Dezember 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2019 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 16. März 2009 beschlossene Satzungsänderung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Enzersfeld im Weinviertel sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Jänner 2010 und von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 14 Abs. 4 und § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2011 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 3. Dezember 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2019 wirksam.