Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die von den Gemeinden Grafenschlag, Gutenbrunn, Martinsberg, Schönbach und Traunstein beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Martinsberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2003 wirksam.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 157 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 157 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 157 NÖ 1 GVV