§ 162 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Region Wagram

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

(1) Die von den Gemeinden Grafenegg, Grafenwörth, Großriedenthal, Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram und Stetteldorf am Wagram beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Region Wagram“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2007 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Absdorf, Fels am Wagram und Hohenwarth-Mühlbach a.M. sowie die von der Verbandsversammlung am 12. November 2008 beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2009 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Hadersdorf-Kammern sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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