Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Wurde eine Erklärung der Gegenpartei unter Einhaltung der in den §§ 83 ff angeführten Vorschriften bekannt gemacht, so gilt dies als Nachweis der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Erklärung an die Gegenpartei.
In Kraft seit 01.11.1993 bis 31.12.9999
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