Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Paragraph 141,
Die Organe der Österreichischen Notariatskammer sind
1.Ziffer einsder Delegiertentag;
2.Ziffer 2der Präsident;
3.Ziffer 3der Ständige Ausschuß;
4.Ziffer 4die Rechnungsprüfer.
In Kraft seit 01.05.1977 bis 31.12.9999
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