Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die Beschlüsse des Delegiertentags in den Angelegenheiten des § 140a Abs. 2 Z 8 sind dem Bundesminister für Justiz binnen vier Wochen mitzuteilen. Dieser hat sie aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.
In Kraft seit 01.05.1977 bis 31.12.9999
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