§ 9 NahVG

NahVG - Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.

In Kraft seit 01.10.1977 bis 31.12.9999
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