Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.
In Kraft seit 01.04.2003 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 88 MMHmG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 88 MMHmG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 88 MMHmG