Anl. 1/08 MagBeG § 8

MagBeG - Magistrats-Bedienstetengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(1) Gemeinsames besonderes Ernennungserfordernis ist das Vorliegen der für den mittleren Dienst erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Auf den für einzelne Verwendungen geforderten Nachweis der Erlernung eines Lehrberufes finden die einschlägigen Bestimmungen für den Fachdienst Anwendung.

(2) Gemeinsames besonderes Definitivstellungserfordernis ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für den mittleren Dienst im betreffenden Dienstzweig. Für den einzelnen Dienstzweig gelten über die gemeinsamen besonderen Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse hinaus oder an deren Stelle folgende Erfordernisse (nur für die Definitivstellung geltende sind als solche bezeichnet):

Dienstzweig:

Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse:

35 Kanzleidienst und

Beamtinnen und Beamte, die die Prüfung für Unteroffiziere des Truppen

36 Mittlerer Verwaltungsfachdienst

dienstes mit der Fachrichtung Wirtschaftsdienst abgelegt haben, sowie Wachebeamtinnen und -beamte sind von der Dienstprüfung befreit.

38 Sanitätshilfsdienst

Die Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten des Sanitätshilfsdienstes nach dem MTF-SHD-G.

39 Dienst der Pflegehilfe

Die Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten des Dienstes der Pflegehilfe nach dem GuKG.

 

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1/08 MagBeG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1/08 MagBeG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1/08 MagBeG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1/08 MagBeG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1/08 MagBeG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis MagBeG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1/07 MagBeG
Anl. 1/09 MagBeG