Anl. 1/07 MagBeG

MagBeG - Magistrats-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Dienstzweig:

Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse:

25 Fürsorgefachdienst

Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Fürsorgefachdienst oder an Stelle der vorgeschriebenen Verwendung und der vorstehenden angeführten Erfordernisse die erfolgreiche Absolvierung einer Fachschule für Sozialarbeit (Fürsorgeschule).

26 Gartenbaudienst

An Stelle der vorgeschriebenen Verwendung:

a) die Absolvierung einer landwirtschaftlichen

Fachschule, Fachrichtung Gartenbau,

b) die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung

im Sinn der land- und forstwirtschaftlichen

Berufsausbildungsvorschriften oder

c) eine sechsjährige Verwendung als

Gartenfacharbeiterin oder – facharbeiter, davon

zwei Jahre in probeweiser Verwendung im

Gartenbaudienst.

27 Medizinisch-technischer Fachdienst

An Stelle der vorgeschriebenen Verwendung tritt die Berechtigung zur Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes nach den Bestimmungen des MTF-SHD-G.

30 Technischer Fachdienst

Die Zeit der Absolvierung einer einschlägigen mittleren Lehranstalt ist bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren in die vorgeschriebene Verwendungszeit einzurechnen, soweit sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt worden ist.

31 Garagen- und Werkmeisterdienst

An Stelle der vorgeschriebenen Verwendung:

a) die Erlernung eines für den Dienst einschlägigen

Metall verarbeitenden Lehrberufes,

b) die erfolgreiche Ablegung der für die

Dienstverwendung erforderlichen

Kraftwagenlenkerprüfung und

c) eine mindestens vierjährige Dienstzeit als

Beamtin oder Beamter eines einschlägigen

Dienstzweiges der Verwendungsgruppen P1,

P2 oder P3 oder als Beamtin oder Beamter des

mittleren Dienstes in technischer bzw

handwerklicher Verwendung.

32 Werkstättenleiterinnen und Werkstättenleiter

Ablegung der Meisterprüfung in einem einschlägigen Lehrberuf.

33 Gehobener Dienst für Gesundheits- und

Krankenpflege nach dem nach dem GuKG

An Stelle der vorgeschriebenen Verwendung die Berechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG.

In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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