§ 36 Mag-PVG

Mag-PVG - Magistrats-Personalvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

8. Abschnitt

 

Schlußbestimmungen

 

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

 

36

 

Die in diesem Gesetz der Stadtgemeinde Salzburg zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.

In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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