Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
8. Abschnitt
Schlußbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
36
Die in diesem Gesetz der Stadtgemeinde Salzburg zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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