Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben in das Register Abteilung B zur Eintragung bekanntzugeben:
1. | vor erstmaliger Aufnahme von Lobbying-Tätigkeiten: | |||||||||
a. | Name (Firma), gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift sowie den Beginn des Geschäftsjahrs, | |||||||||
b. | eine kurze Bezeichnung ihrer beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten, | |||||||||
c. | einen Hinweis auf den Verhaltenskodex (§ 7) und | |||||||||
d. | gegebenenfalls die Internet-Adresse ihrer Website; | |||||||||
2. | die Namen und Geburtsdaten ihrer Unternehmenslobbyisten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie | |||||||||
3. | innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr, ob der für das abgelaufene Wirtschaftsjahr getätigte Aufwand für Lobbying-Tätigkeiten den Betrag von 100 000 Euro übersteigt. |
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