§ 24c LFG (weggefallen)

LFG - Luftfahrtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 24c LFG seit 31.07.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.08.2021 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 24c LFG


Kommentar zum § 24c LFG von Amicus

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Klassifizierung der Flugmodelle

Als Flugmodelle sollen jene unbemannten Geräte gelten, die in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung im Umfang der in Abs. 1 Z 1 und Z 2 genannten Kriterien verwendet werden. Grundsätzlich sollen Flugmodelle im Freizeitbereich im engeren Umfeld des Piloten aus... mehr lesen...

§ 24c LFG | 1. Version | 1439 Aufrufe | 05.12.17

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