§ 24d LFG (weggefallen)

LFG - Luftfahrtgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 24d LFG seit 31.07.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.08.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Kommentar zu § 24d LFG


Kommentar zum § 24d LFG von Amicus

  • 5,0 bei 2 Bewertungen

Berechnung der Bewegungsenergie in Joule

Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, sollen diese nicht als Flugmodell oder Unbemanntes Luftfahrzeug gelten und – abgesehen von der Anforderung, dass durch den Betrieb ke... mehr lesen...

§ 24d LFG | 1. Version | 1969 Aufrufe | 05.12.17

Sie können den Inhalt von § 24d LFG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 24d LFG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Diskussionen zu § 24d LFG


Definition "maximale Bewegungsenergie" von trubbert zum § 24d LFG

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Ich fliege gelegentlich kleine Flugmodelle. Nach der aktuellen Interpretation des Par24c darf ich dabei keine Aufnahmen machen bzw. diese weitergeben (je nach Interpretation). Daher interessiere ich mich für 24d. Der im Gesetz verwendete Begriff der "maximalen Bewegungsenergie" führt derzeit z... mehr lesen...

§ 24d LFG | 1 Antwort | 2868 Aufrufe | 21.01.16

Frage zu: § 24d LFG von Paul Brenner zum § 24d LFG

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Ich verstehe die Intention des §24d nicht.  Er schreibt Sorgfaltspflichten vor für Flüge von Geräten geringer Bewegungsenergie bis in 30m Flughöhe. Darüber scheint diese Sorgfaltspflicht nicht zu existieren.Aber vor allem erklärt er explizit, dass diese "leichten" Fluggeräte nicht den Bestimmunge... mehr lesen...

§ 24d LFG | 2 Antworten | 3815 Aufrufe | 21.03.14

Sie können zu § 24d LFG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LFG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 24c LFG
§ 24e LFG