Fachleute
Falls es der Vorsitzende oder ein Mitglied der Kommission für erforderlich hält, hat der Vorsitzende Fachleute zu den Sitzungen einzuladen. Widerspricht ein Mitglied der Zuziehung von Experten bei der Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte, entscheidet darüber die Kommission. Fachleute haben nur beratende Funktion.
0 Kommentare zu § 7 LBSKV