§ 11 LBSKV

LBSKV - Landes-Bedienstetenschutzkommissions-Verordnung - LBSKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

§ 10 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2019 tritt mit 18. April 2019 in Kraft.

In Kraft seit 18.04.2019 bis 31.12.9999
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