Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Sofern dieses Gesetz nicht ausdrücklich anders bestimmt, werden aus Bescheiden nach dem Landesbeamtengesetz 1985 erfließende Rechte und Pflichten sowie nach dem Landesbeamtengesetz 1985 erworbene Anwartschaften und Ansprüche nicht berührt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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