Den Bediensteten sind Arbeitssessel zur Verfügung zu stellen, die folgenden Anforderungen entsprechen müssen:
a) | Sie müssen kippsicher sein, dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und müssen dem Bediensteten die Einnahme ergonomisch günstiger Körperhaltungen ermöglichen; | |||||||||
b) | dem Bediensteten sind auf ausdrücklichen Wunsch Fußstützen zur Verfügung zu stellen, wenn aufgrund der Höhe des Arbeitstisches oder der Arbeitsfläche die Einnahme einer ergonomisch günstigen Körperhaltung nicht möglich ist; | |||||||||
c) | die Sitzhöhe muss verstellbar sein; | |||||||||
d) | die Rückenlehne muss dem Bediensteten eine gute Abstützung in verschiedenen Sitzhaltungen ermöglichen und in Höhe und Neigung verstellbar sein. |
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