Anl. 1 KM-VOLuFw

KM-VOLuFw - Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Liste von Stoffen, Zubereitungen und Verfahren (§ 2 Z 1 lit. c)

1.

Herstellung von Auramin.

2.

Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech vorhanden sind.

3.

Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer Staub, Rauch oder Nebel beim Rösten oder bei der elektrolytischen Raffination von Nickelmatte ausgesetzt sind.

4.

Starke-Säure-Verfahren bei der Herstellung von Isopropylalkohol.

5.

Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer Hartholzstäuben ausgesetzt sind.

In Kraft seit 01.11.2005 bis 31.12.9999
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