§ 19 KM-VOLuFw Inkrafttreten von Novellen

KM-VOLuFw - Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Änderungen des § 15 und § 16 Abs. 2 lit. b durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2007

In Kraft seit 26.01.2007 bis 31.12.9999
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