Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gliedern sich in folgende Leistungsarten:
a) | Systemleistungen, wie Monitoring und Forschung, Planung, Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Gebietskörperschaften, | |||||||||
b) | Angebote zur Entwicklungsförderung und Prävention, insbesondere Angebote zur Erkennung und Vermeidung von Vernachlässigung und zur Gewaltprävention, | |||||||||
c) | Dienste für Kinder und Jugendliche, Familien und andere Bezugspersonen, insbesondere Dienste zur Information über förderliche Pflege und Erziehung und Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie Hilfen zur Bewältigung von familiären Problemen und Krisen, | |||||||||
d) | Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung sowie Hilfe zur Erziehung, | |||||||||
e) | Vermittlung, Bewilligung und Beaufsichtigung von Pflegeverhältnissen und | |||||||||
f) | Mitwirkung bei der Adoption. |
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