Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den §§ 17 und 18 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 27 verpflichten. Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den Paragraphen 17 und 18 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß Paragraph 27, verpflichten.
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