Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Kursfahrten sind fahrplangemäß durchzuführen. Der Fahrplan ist verpflichtend barrierefrei im Internet zu veröffentlichen, an den Haltestellen wenigstens auszugsweise (Abfahrtszeiten) anzuschlagen und im Linienfahrzeug mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzulegen.
In Kraft seit 20.06.2018 bis 31.12.9999
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