Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Fahrgäste haben die Anlagen sowie die Linienfahrzeuge schonend zu benützen und ein die Sicherheit beziehungsweise die Ordnung des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen.
In Kraft seit 19.01.2001 bis 31.12.9999
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