Für Fahrzeuge, die den in den EU-Typengenehmigungsverordnungen (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013 oder (EU) 2018/858 definierten Klassen angehören und für die ein Rechtsakt der EU zur Ermittlung der Massen anwendbar ist, ist das Eigengewicht nach den folgenden Vorschriften festzusetzen:
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