Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.11.2024
Dreieckige Warntafeln aus rotem fluoreszierenden Material mit rotem reflektierenden Rand zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsam fahrenden Fahrzeugen müssen der ECE-Regelung Nr. 69 entsprechen (Warntafel-Kategorie IV).
In Kraft seit 15.11.1995 bis 31.12.9999
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