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Für Fahrzeuge, die den in den BetriebserlaubnisEU-Richtlinien 2007/46/EG, 2002/24/EG, 2003/37/EG oder den VerordnungenTypengenehmigungsverordnungen (EU) Nr. 167/2013 oder, (EU) Nr. 168/2013 oder (EU) 2018/858 definierten Klassen angehören und für die ein Rechtsakt der EU zur Ermittlung der Massen anwendbar ist, ist das Eigengewicht nach den folgenden Vorschriften festzusetzen:
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Für Fahrzeuge, die den in den BetriebserlaubnisEU-Richtlinien 2007/46/EG, 2002/24/EG, 2003/37/EG oder den VerordnungenTypengenehmigungsverordnungen (EU) Nr. 167/2013 oder, (EU) Nr. 168/2013 oder (EU) 2018/858 definierten Klassen angehören und für die ein Rechtsakt der EU zur Ermittlung der Massen anwendbar ist, ist das Eigengewicht nach den folgenden Vorschriften festzusetzen:
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