Aufgaben des Fonds
Die Aufgaben des Fonds sind:
a) | die Förderung der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und Klärschlammbehandlungsanlagen; | |||||||||
b) | die Förderung der Errichtung und Erweiterung von Einzelwasserversorgungsanlagen und Einzelabwasserbeseitigungsanlagen; | |||||||||
c) | die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern und der Wasservorsorge; | |||||||||
d) | die Förderung und Durchführung von Forschungsprojekten und generellen Studien, die Zwecken der Siedlungswasserwirtschaft dienen; | |||||||||
e) | die Abwicklung von Förderungen, die vom Land vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft gewährt wurden. |
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