§ 1 k-WWFG

k-WWFG - Kärntner Wasserwirtschaftsfondsgesetz - K-WWFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziel des Gesetzes

 

Ziel dieses Gesetzes ist es, im Land Kärnten Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft zu unterstützen.

In Kraft seit 01.03.2005 bis 31.12.9999
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