§ 38c K-WFG

K-WFG - Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz - K-WFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.12.2018 bis 31.12.9999
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