Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz - K-WFG (K-WFG) Fundstelle

K-WFG - Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz - K-WFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziele des Gesetzes

II. Abschnitt
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds

§   2             Einrichtung des Fonds

§   3             Aufgabe des Fonds

§   4             Grundsätze der Förderung

§   5             Sonderförderungen

§   6             Arten der Förderung

§   7             Mitteilungspflichten

§   8             Förderungswerber

§   9             Rückforderung der Förderung

§   9a          Ermittlung und Verarbeitung von Daten

§   10           Fondsorgane

§   11           Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder der Organe

§   11a        Rechtsgeschäfte mit den Mitgliedern der Organe

§   12           Bestellung des Vorstandes

§   13           Aufgaben des Vorstandes

§   14           Beschränkung der Vertretungsbefugnis

§   15           Wettbewerbsverbot

§   16           Erlöschen der Mitgliedschaft zum Vorstand

§   17           Bericht an das Kuratorium

§   18           Bestellung des Kuratoriums

§   19           Erlöschen der Mitgliedschaft zum Kuratorium

§   20           Unvereinbarkeit und Befangenheit

§   21           Vorsitz und Sitzungen des Kuratoriums

§   22           Teilnahme an Sitzungen des Kuratoriums

§   23           Rechte und Aufgaben des Kuratoriums

§   24           Funktionsgebühren des Kuratoriums

§   25           Satzung

§   26           Inhalt der Satzung

§   27           Geschäftsfelder

§   28           Geschäftsstelle

§   29           Personal des Fonds

§   30           Verschwiegenheitspflicht

§   31           Finanzierung der Fondsverwaltung

§   32           Aufbringung der Fondsmittel

§   33           Fondsgebarung

§   34           Geschäftsjahr

§   35           Mitwirkung der Landesregierung an der Besorgung der Aufgaben des     Fonds

§   35a         (entfällt)

§   36           Landesaufsicht

§   37           Bestätigung der Vertretungsbefugnis

 

III. Abschnitt
Wirtschaftspolitischer Beirat

§   38           Organisation

§   38a         Aufgaben

§   38b         Geschäftsführung

 

IV. Abschnitt
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§   38c        Verweisungen

§   39           Inkrafttreten

§ 

40  Außerkrafttreten

Anlage 1 - Übergangsrecht

In Kraft seit 15.04.1993 bis 31.12.9999
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