Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Festlegung der Zahl der Schüler einer Klasse durch den Schulleiter richtet sich nach §§ 14, 21h, 27, 33, 43 und 51 Schulorganisationsgesetz.
In Kraft seit 01.09.2018 bis 31.12.9999
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