Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, betreffen diese, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gemäß Art. 37 der Kärntner Landesverfassung alle Geschlechter gleichermaßen.
In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
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