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Legende:
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Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen ausschließlich in weiblicher oder männlicher Formpersonenbezogene Ausdrücke verwendet werden, sindbetreffen diese, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gemäß Art. 37 der Kärntner Landesverfassung beidealle Geschlechter gemeintgleichermaßen.
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen ausschließlich in weiblicher oder männlicher Formpersonenbezogene Ausdrücke verwendet werden, sindbetreffen diese, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gemäß Art. 37 der Kärntner Landesverfassung beidealle Geschlechter gemeintgleichermaßen.