§ 8 K-RegFG Organe des Fonds

K-RegFG - Kärntner Regionalfondsgesetz - K-RegFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Die Organe des Fonds sind:

a)

das Kuratorium und

b)

der Vorsitzende des Kuratoriums.

In Kraft seit 01.03.2005 bis 31.12.9999
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