§ 15 K-PStG

K-PStG - Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz - K-PStG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

3. Abschnitt

 

§ 15

Eigener Wirkungsbereich

 

Die nach diesem Gesetz der Gemeinde übertragenen Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 19.07.1996 bis 31.12.9999
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