Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz - K-PStG (K-PStG) Fundstelle

K-PStG - Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz - K-PStG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 12.07.2010 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 95/2024

1. Abschnitt

§ 1

Kurzparkzonengebühr

§ 2

Parkgebühr

§ 3

Kundmachung

§ 4

Höhe der Parkgebühr

§ 5

Abgabenschuldner, Auskunftspflichten

§ 6

Entrichtung der Parkgebühr

§ 7

Anrainer

§ 8

Aufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr

§ 9

Bestellung, Angelobung, Erlöschen der Bestellung

§ 10

Dienstabzeichen, Dienstausweis

§ 11

Befugnisse

§ 12

Verweisungen

2. Abschnitt

§ 13

Ausgleich für fehlende Garagen und Stellplätze

§ 14

Ausgleichsabgabe

2a.

Abschnitt

§ 14a

Aufsichtsorgane für straßenpolizeiliche Überwachungen

§ 14b

Stellung gegenüber der Behörde

3. Abschnitt

§ 15

Eigener Wirkungsbereich

§ 16

Mitwirkung

§ 17

Strafen

Übergangsrecht

Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 12.07.2010 bis 31.12.9999
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