§ 4 K-LTGO Verhandlungssprache

K-LTGO - Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die deutsche Sprache ist die Landessprache, das heißt die Sprache der Gesetzgebung und – unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte – die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten (Art. 5 Abs. 1 K-LVG).

In Kraft seit 01.04.2018 bis 31.12.9999
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