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Die deutsche Sprache ist die Landessprache, das heißt die Sprache der Gesetzgebung und -– unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte -– die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten (Art. 5 Abs. 1 K-LVG).
Die deutsche Sprache ist die Landessprache, das heißt die Sprache der Gesetzgebung und -– unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte -– die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten (Art. 5 Abs. 1 K-LVG).