Gelöbnis
Die Mitglieder des Landtages haben in der ersten Sitzung, an der sie teilnehmen, auf Aufforderung des Vorsitzenden vor dem Landtag das Gelöbnis zu leisten: "Ich gelobe, für die Freiheit, den Bestand und die Wohlfahrt des Landes Kärnten und der Republik Österreich jederzeit einzutreten, die Gesetze des Landes und des Bundes getreu zu beachten und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen." (Art. 23 K-LVG)
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