Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für den Fall, als die Bestimmungen des Artikels 5 in Kraft treten, werden beide Regierungen beim Grenzregulierungsausschusse das Begehren zwecks Richtigstellung der Grenze in dem besagten Thayaabschnitte mit dem Hinweise auf den Inhalt der ganzen Vereinbarung stellen.
In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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