Art. 1 § 3 K-LSG Artikel 3.

K-LSG - Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Bei wesentlichen Änderungen der Anlage in der Grenzstrecke, die nach der Gesetzgebung des einen oder des anderen Staates der behördlichen Genehmigung bedürfen, haben die Behörden die gleichen Grundsätze wie bei der Erteilung der Konzession zu beobachten.

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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