Die Bestimmungen der §§ 62 bis 68 sind auf außerordentliche Schüler sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 25.02.1993 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 69 K-LSchG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 69 K-LSchG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 69 K-LSchG