Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Abteilungsvorstehung hat die Schulleitung im Qualitätsmanagement zu unterstützen und nach Maßgabe der Größe und des Organisationsplans der Schule in Unterordnung unter die Schulleitung Leitungs- und Koordinationsaufgaben in der jeweiligen Abteilung wahrzunehmen.
In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 72a K-LSchG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 72a K-LSchG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 72a K-LSchG