Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Dienststellen iSd Gesetzes sind Behörden, Ämter und andere Verwaltungsstellen des Landes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen (zB das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften).
In Kraft seit 02.08.2019 bis 31.12.9999
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