§ 3 K-KGFG

K-KGFG - Kärntner Kindergartenfondsgesetz - K-KGFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

§ 3

Aufgaben des Fonds

 

Aufgaben des Fonds sind

a)

die Gewährung von finanziellen Zuwendungen an die Träger von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten zur Deckung des Betriebsabganges,

b)

die Beratung der Träger von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten in sprachpädagogischen Fragen der Erziehung und Betreuung von Kindern und

c)

die Evaluierung der sprachpädagogischen Konzepte der Träger von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten.

In Kraft seit 01.10.2001 bis 31.12.9999
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